Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
LANDTAG WILL SICH SELBST WÄHLEN

Neue Landtagswahlreform im Entwurf – Mitgliederzahl steigt auf 87

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 24. August 1908 · Seite 1 · #Landtagssitzungen
D 12 Schutzengetsest. Tiroler Landtag. Der Tiroler Landtag ist Burch ein in der gestrigen „ Wiener Ztg. " verössentlichtes kaiserliches Patent auf den 22. September jeinberufen. Einer der wichtigsten Gegenstände, womit sich ider neue Landtag zu befassen haben wird, wird hie Landtagswahlreform sein. Wie dieselbe nach hem vom Subkomitee des Wahlrefornmusschusses ausgearbeiteten Entwurf aussehen soll, darüber wissen die „ N. Tir.. Stimmen " folgendes zu berichten: Der neue Landtag soll eine erhebliche Vermehrung seiner Mitglieder erfahren ^ und gegen bisher 66 in Zukunft. 87 zählen. Aufrecht und Unverändert bleiben im Entwürfe die Viril stimmen des Erzbischofs von Salzburg, der Fürstbischöfe von Brixen und Trient und des Rektors der Universität. Die Prälatenkurie bleibt gleichfalls ausrecht, erfährt aber eine Verminderung um einen. Mgeordneten, so daß sie nur mehr drei Abgeordnete zählen soll. Zwei Abgeordnete werden von den Äbten von Willen, Stams, Fiecht chnd Marienberg, dem Propst voll Neustift und dem Prior von Gries zusammen, einer vom Landeskümtnr des deutschen Ordens, den Pröpsten von Bozen, Jnnichen, Arco und dem Erz- Priester von Rovereto zusammen aus ihrer Witte gewählt. Auch die Kurie des adeligen Großgrundbesitzes ist im Entwürfe ausrecht erhalten, ihre Abgeordnetenzahl erfährt jedoch eine Einschränkung auf die. Hatsie. Die jetzt zehn Abgeordnete wählende Großgrundbesitzerkurie soll künftighin nur mehr fünf in den Landtag entsenden. Für die Wahl des adeligen Großgrundbesitzes soll das ganze Land Tirol einen Wahlbezirk bilden, und die Wahlberechtigten in einem Wahlkörper zu wählen haben. Die Wahlberechtigung in der Kurie des adeligen Großgrundbesitzes wird an geänderte Voraussetzungen gebunden. Während die bisher geltende Landtagswahlordnung das Wahlrecht an den Besitz jener Güter knüpft, deren Jahresschnldigkeit an laudesfürstlichen Realsteuern wenigstens 50 Gulden beträgt, soll künftig die Entrichtung einer Realsteuerleistung von 200 Kronen jährlich Bedingung des Wahlrechtes im Großgrundbesitz sein. Die Kurie der H andels - und Gewerbekammern ist im Entwurf aus ge merzt. Dieselbe entsendete bisher dt ei Abgeordnete. Die große Masse der Abgeordneten soll von einer Zensuskurie und von einer allgemeinen * Knrie gewählt werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 24. August 1908, S. 1, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8440-neue-landtagswahlreform-im-entwurf-mitgliederzahl-steigt-auf-87-1908).

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