Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ORDNUNG MIT ÄRZTLICHEM GUTACHTEN

Kaiser Franz Josef Jubiläums-Greisenasyl gibt Auszug aus der Hausordnung bekannt

(Die Verwaltung des Kaiser Franz Josef Jubiläums - Greisenasyles in Innsbruck) sieht sich mit Rücksicht auf die fortwährend einlaufenden Anfragen über die Aufnahmsbedingungen für anftaltsbedürftige Personen veranlaßt, nachstehenden Auszug aus der Hausordnung dieses Afyles bekannt zu geben: § 1. Das Kaiser Franz Josef - Jubiläums - Greisenasyl besteht aus einer Männerabteilung, einer Frauenabteilung und einem Trakte für Ehepaare. Aufnahme finden Personen beiderlei Geschlechtes, welche weder nnt einer infektiösen noch ekelerregenden Krankheit behaftet oder besonderer Pflege bedürftig sind und zwar: a) Nach Innsbruck zuständige Personen, welche gänzlich erwerbsunfähig und vollständig mittellos sind: auf Kosten des Innsbrucker Armenfondes. b) Nicht in Innsbruck heimatberechtigte Personen nach Maßgabe des Platzes und gegen Bezahlung der Verpflegsund Medikamentenkosten. Die derzeit mit 1 * 20 Kronen pro Person und Tag festgesetzten Verpflegskosten find monatlich im Vorhinein an die Stadtkasse Innsbruck zu übermitteln. Eventuelle Medikamentenkosten werden am Schluffe jeden Quartales in Rechnung gestellt. Die Aufnahme eines Pfleglings erfolgt nur durch den Stadtmagistrat nach Vorlage eines vom Anstaltsarzte ausgestellten ärztlichen Gutachtens und auf Grund der von amtswegen zu pflegenden Erhebungen. § 2. Eintritt. Beim Eintritte in das Verft gungshaus hat der Pflegling beit vom Armenreferate empfangenen Ausnahmeschein abzugeben und seine sämtlichen Effekten zur Untersuchung vorzuweisen, event. zur Desinfektion zu übergeben. Unreine und besonders schadhafte Gegenstände werden zurückgewiesen? Im Bedarfsfälle erhalten die Pfleglinge die notwendigen Kleider u. s. w. von der Anstalt. Andere Gegen st ände als Leibwäsche, Kleider und Schuhe dürfen nicht mitgebracht werden. Z 3. Rechte und Pflichten im Allgemeinen. Die sämtlichen Pfleglinge haben die gleichen Rechte und Pflichten, es darf sich daher kein Pflegling
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 26. November 1909, S. 5, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8659-kaiser-franz-josef-jubilaeums-greisenasyl-gibt-auszug-aus-der-1909).

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