Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
RETTUNG OHNE RECHNUNG

Der Alpenverein betont: Rettungskosten tragen Verunglückte oder deren Angehörige

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 13. Jänner 1910 · Seite 4 · #Bergrettung
(Entschädigung der Hilfskräfte bei alpinen Unfällen.) Mit der Über - ' nähme des alpinen Rettungswesens durch den Alpenverein entstand bei vielen Turisten ( zu - ' meist Nichtmitgliedern des Vereines) die Vorstellung, daß der D. u. O. Alpenverein in jedem Falle für ' die Kosten einer Rettungsaktion aufkomme. Diese irrige Auffassung ist auch unter einer nicht geringen Anzahl von Führern, ja sogar unter einzelnen mit genauen Instruktionen versehenen Leitern alpiner Rettungsstellen verbreitet. Und so kam es vor, daß sich Bergsteiger, die mit vieler Mühe aus einer gefährlichen Lage gerettet wurden, mit der Bemerkung: „ Ihre Belohnung bekommen Sie ja! vom Alpenverein! " dankend — oder auch ohne Dank — von ihren Rettern verabschiedeten, ohne es auch nur der Mühe wert zu finden, diesen ihren Namen un! d Adresse zu hinterlassen. Nachträglich, oft nach Monaten, wurden dann dem Zentralausschusse Rechnungen für solche Hilfeleistungen vorgelegt. Man sollte doch glauben, daß ein vom sicheren Tode Geretteter bei der Verabschiedung von seinen Rettern die Kosten seiner Rettung selbst bezahle. Ist er sich Über die Höhe der Entlohnung nicht im klaren, dann wird er auch im kleinsten Nest durch Umfrage bei Sachverständigen und DertrauenZpersonen ( Gemeindevorsteher, Pfarrer, Pfarrer, Lehrer rc.) über den Wert der durch die Hilfskräfte geleisteten Arbeit sich! orientieren können. Handelt es sich um einen tödlich Verunglückten, so werden » dessen Angehörige die Entschädigung der Hilfskräfte leisten müssen. Das erscheint wohl alles so selbstverständlich und doch ist es notwendig, darauf hinzuweisert. Der Alpenverein hat die Rettungsstellen mit großen Kosten organisiert, damit Hilfe geleistet werden kann, es darf ihm aber nicht zugemutet werden, daß er auch die Kosten der Hilfeleistung für Leute trägt, die nicht selten durch sträflichen Leichtsinn ihren Unfall verschuldet haben. Diese Kosten haben grundsätzlich der Verunglückte, beziehungsweise dessen Angehörige zu tragen, mtb nur im äußersten Falle, bei gänzlicher Vermögenslosigkeit des Verunglückten, kann der Alpenverein sie übernehmen. Die Unverfrorenheit, mit der oft Leute, namentlich Nichtmitglieder, die Leistung einer Entschädigung an die Helfer ablehnen, ist recht erstaunlich und findet ihr Gegenstück nur in den nicht selten maßlosen Ansprüchen, die seitens mancher „ Helfer " manchmal an den Zentralausschuß gestellt werden.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 13. Jänner 1910, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/8673-der-alpenverein-betont-rettungskosten-tragen-verunglueckte-oder-1910).

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