Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FLUCHTGEIST VOR DER STRAFANSTALT

Verurtheilung einer Kofler wegen Körperverletzung und Drohung in der Besserungsanstalt St. Martin

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 9. April 1912 · Seite 17
(Schlecht betätigter Freiheitsdrang.) Wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung und der gefährlichen Drohung hatte sich am vergangenen Samstag die 1892 in Innsbruck geborene ehemalige Kellnerin Florina K o f l e r vor dem Strafsenate des Innsbrucker Landesgerichtes zu verantworten. Angela Florina Kofler war Ende November 1910 wegen ihres leichtfertigen Lebenswandels von der Vormundschaftsbehörde als Korrigendin in die Strafanstalt St. Martin bei Schwaz gebracht worden, in welchem sie bis zu ihrem vollendeten 20. Lebensjahre bleiben sollte. Mit dieser Freiheitsbeschränkung durchaus nicht einverstanden, versuchte die Kofler alles mögliche, um die verhaßten Mauern wieder verlassen zu können. Bald stellte sie sich wahnsinnig, bald verweigerte sie jede Nahrungsaufnahme, dann wieder drohte sie, sie werde „ etwas aufführen ", denn lieber sitze sie im Kerker, als in der Besserungsanstalt. Letztere Idee schien ihr am ehesten zur Erreichung ihres Zieles geeignet und sie führte in der Tat etwas auf, das sie für längere Zert aus der Besserungsanstalt befreit hat. Schon seit längerer Zeit zeigte die Kofler gegen die 17jährige Korrigendin Paula Höpfl feindselige Gesinnung. Als sich nun beide Mädchen Ende Dezember 1911 in einem Saale aushielten, glaubte die Kofler aus geringfügigem Anlasse Grund zu besonderem Zorne gwcn ihre vermutliche Feindin haben zu müssen. Sie sprang mit einemmale ganz unvermutet von rückwärts auf die Höpfl zu und führte mit ihrer Arbeitsscheue einen kräftigen Stoß gegen den Hals des Mädchens. Instinktiv streckte die Höpfl im letzten Augenblicke noch schützend den Arm vor und schwächte dadurch die Wucht des Stoßes ab. Gleichwohl wurde sie am Halse getroffen und erlitt eine leichte Verletzung. Wahrend sich nun einige Mädchen zwischen die beiden warfen, rief die Kofler: „ Ich bringe Dich noch einmal um! " Diese Drohung wiederholte sie auch dem Arzte und der Oberin gegenüber mehrmals. Trotzdem sie für längere Zeit in den Dunkelarrest gesteckt wurde, wiederholte sie ihre Drohungen gegen die Höpfl nicht nur tagelang, sondern machte im Jänner abermals einen Angriff auf das Mädchen. Als Motiv für ihre Tat gab die Kofler vor Gericht an: „ Ich habe das getan, weil ich sie ( die Höpfl) nicht lerden iänn und sie so frech ist. " Mit Rücksicht auf das freimütige Geständnis, das jugendliche Alter, dre Aufregung und die mangelhafte Erziehung machte der Gerichtshof vom außerordentlichen Milderungsrechte Gebrauch und verurteilte die Angeklagte zu vier Monaten schweren Kerkers, verschärft durch zwei Fasttage im Monate.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 9. April 1912, S. 17, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9017-verurtheilung-einer-kofler-wegen-koerperverletzung-und-drohung-in-1912).

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