Genchtszeitimg. Ehrenbeleidigrmg durch die Presse« Den Vorsitz, bei der gestrigen Verhandlung betreffend die Klage der Klostertrauen Aloisia Hasler and Maria Mayer von Zams gegen den Herausgeber des „ Tiroler Wastl ", R. Eh. Jenny, führte Landesgerichtsrat v. Römer. Besitzer waren die Landesgerichtsräte v. Ratz und Perthaler. ^ Nach Beeidigung der Geschworenen erhielt R. Ch. Jenny das Wort. Er kämpfte zuerst gegen die llageführenden Barmh. Schwestern an, die er als nicht legitimiert zur Klageführung bezeichnete. Dieselben seien niemals genannt worden, wohl aber habe er seinerzeit die Oberin und die Handarbeitslehrerin genannt. Diese haben sich aber offenkundig nicht zu klagen getraut. Jenny sagte weiter, er sei auch jetzt noch fest überzeugt, daß eine strafbare Tat begangen worden sei. Er werde die Beschuldigung wegen des Jungfernraubes erheben, so lange er lebe. Redner behauptete, daß die Justizverwaltung öfters solche Fälle ungesühnt ließ, daher bewcife der Rücktritt der Staatsanwaltschaft von einer Klage gegen die Schwestern in Zams nicht die Unschuld der Schwestern. Der Vorsitzende ermahnte ihn, die Luiüzverwaltung nicht anzugreifen. Hierauf sprach der Verteidiger Jennys, Dir. Schneider, welcher ebenfalls der Justizverwaltung eine doppelte Rechtssprechung und „ Sanftmut " gegen gewisse Kreise vorwarf. Er wurde vom Vorsitzenden auch ermahnt, die Justiz nicht anzugreifen. Er verlangte die Einvernahme der Hofrüte Dr. Hirn und Dir. Jung und des Untersuchungsrichters Dir. Rasim als Zeugen, ferner die Verlesung vor Akten über den von Jenny seinerzeit bearbeiteten Pradler Knabenraub usw.. ' Der Anklagevertreter Dr. Greller, protestierte gegen die Hereinziehung von Sachen, die mit der Zamser Angelegenheit gar nichts zu tun haben. Herr Jenny hätte ja bei der Gerichtsverhandlung, welche gegen ihn wegen Verleumdung des Weltpriestcrs Hättensch Witter abgehalten wurde, Gelegenh. it gehabt, alle seine Beweismittel für den Pradler Knabenraub zur Sprache zu bringen. Er tat es aber nicht, sondern gab eine Ehrenerklärung ab. 'Der Gerichtshof beschloß, von den beantragten Zeugen den Untersuchungsrichter Rasim einzuvernehmen. Me beantragte Verlesung der Akten über den Pradler Knabenranb wurde abgelehnt, dagegen die Verlesung aller aus den Fall Zams beschlossenen Akten zugelassen. Mese Verlesung nahm rill Z: it in Anspruch. Es waren zum größten Teil Zeugn ' saussagen der Beteiligten. Auch, wurden mehrere Briefe des in Rede stehenden Mädchens Emma Eulenhaupt an die Mutter verlesen, in denen das Mädchen die Bitte ausspricht, es im Kloster zu belassen. Untersuchungsrichter Dir. Rasim bezeugte, daß Herr Jenny mit Frau Eulenhaupt im Zamser Falle zu ihm in die Kanzlei kam. Me Frau mochte ihm einen guten Eindruck Auf Anfrage des Verteidigers Dr. Schneider, warum er die Untersuchung nicht noch in anderen Richtungen ausgedehnt habe, erklärte der Zeuge, daß nach, seinem Ermessen keine Anhaltspunkte für ein weiteres Vorgehen mehr vorhanden waren. Nach der Einvernahme wurde die Aktenverlesung fortgesetzt und als diese beendet war, zog sich der Gerichtshof zurück, um die an die Geschworenen zu richtenden Fragen zu formulieren.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 10. Juni 1913, S. 6, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9321-verhandlung-um-pressebeleidigung-zwischen-klosterfrauen-und-1913).
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(Ein Sensations - Prozeß.) Am 27. und 28. Februar 1913 findet beim hiesigen k. k. Bezirksgerichte eine interessante Ehrenbeleidigungs- Hauptverhandlung statt, zu der zirka 50 Zeugen geladen sind. Ten Prozeß führt die Gem …
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Weise die FeHeNgehänge ^ der Täler zieräe, die mit ihren zart bereisten ' Blüten und Blättern die kalten starren Steinmaffen wunderbar belebte, sie ist zur gesuchtesten B nle verftäriduislo/er Schädlinge geworden, welche …
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