AMl 1913. Das neue Entmündigungsgesetz. Aus ärztlichen Kreisen wird uns geschrieben: Wenn die Volksibvten sich wieder versammeln, wird auch das neue Entmündigungögesetz der Erledigung harren. Die Regierungsvorlage wurde bereits im Justizaussthuß durchberaten und soll jetzt vor das Plenum gelangen. Es liegt in der Natur der Sache, daß dieser Vorlage von Seite der Ärzte, besonders der Psychiater, großes Interesse cntgegengebracht wurde, Hangt damit doch! die ganze Entwicklung drr Irrenanstalten enge zusammen. Ans Mej ' eiu Grunde wurden auch von dieser Seite verschiedene Anträge eingebracht, um die Härten, welche dieser Vorlage anhaften, zu beseitigen. Zum Teil ist dies auch gelungen. Trotzdem sind es aber noch! zwei Paragraph ^ gegen welche die Aerzte mit aller Entschiedenheit Stellung nehmen müssen. Es soll nämlich bei jeder Aufnahme ( ausgenommen, wenn der Kranke freiwillig in die Anstalt kommt) eitle zwangsweise Konstatierung, d. h. Untersuchung des Geisteszustandes vorgenommen werden, von deren Resultat dann das weitere Schicksal des Kranken abhängt; erst wenn er von der Kommission als krank befunden wurde, darf er in der Anstalt verbleiben.! Des weiteren wird bestimmt, daß von nun an nicht mehr, wie früher, einer der beiden Sachverständigen, welche die Untersuchung vorzunehmen haben, ein Anstaltsarzt sein darf, sondern beide müssen von der betreffenden Anstalt unabhängig fein. Es ' wird behauptet, daß diese Vorkehrungen unbedingt nötig seien, weil sonst ungerechtfertigte Aufnahmen, resst. Zurückhaltungen von Geistesgeinlüden Vorkommen könnten, also der Schutz der persönlichen Freiheit garantiert werden soll. ' Dem gegenüber wird von Seite der Merzte eingew endet, daß diese Maßregeln viel zu strenge sind und den Kranken nur belästigen Und aufregen und daß! gerade dadurch/ -Hatz der Aufenthalt in einer Awstalt von dem behördlichen Urteil abhängig gemacht wird, die öffeEchen Anstalten in den Augen der Bevölkerung zu Gefangenhäusern gestempelt werden. Speziell diese Ansicht soll aber immer mehr schwinden und auch der breiten Oeffentlichkeit soll endlich Mm Bewußtsein kommen, daß auch der Geisteskranke, so wie jeder andere körperlich Kranke, nicht in ein Gefängnis gehört, sondern in ein Krankenhaus. Bei den Merzten hat sich diese Idee, daß die Anstalt ein Krankenhaus ist, schon lange Geltung verschafft und ein Mick auf die Entwicklung der Irrenanstalten beweist dies unzweideutig.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 5. April 1913, S. 19, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/9243-bedenken-der-aerzte-gegen-das-neue-entmuendigungsgesetz-1913).
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