Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
ENTFERNUNG BRINGT ENTGÜTZ

Geschwornenverein in Tirol gewährt zusätzliche Entschädigung bei Schwurgerichtsitzungen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 9. Dezember 1897 · Seite 4
GM 4 m, -81 ^ ^ riges Amt es erfordert vom Geschwornen größte Gewissen Hastigkeit, Auffassungsgabe und auch materielle Opfer. Wie kommt daS letztere? Das bestimmt § 95 des Gesetzes vom 23 Mai 1873, R G Bl Nc. 121, weicher sagt: „ Jeder Geschworne, we ' cher seine Obliegenheit erfüllt bat. erhalt, wenn sein Wohnsitz weiter als eine Meile vom Orte des Schwurgerichtes entfernt ist, aus Verlangen eine mäßige Entschädigung für Reisekosten, deren Betrag durch besondere Verordnung ftstges tzt wird. " Diese Entschädigung ist dermalen für den Schwurgerichtssvrengel mit 26 kr. per Kilometer bestimmt und es wird dieselbe am Schluffe der Schwurger ich iSsession ausbezahlc. Bei Berechnung der Entschädigung werden die Kilometer dopvelt genommen, so *. B beträgt die Strecke Hall - Innsbruck 10 Kilometer, ausbezahlt werden aber 20 Kilometer mit 5 fl 20 kr. Die am westesten entfernten Geschwornen sind, wenn die Schwurgerichtssitzung sehr kurz ist. mit der Eatschämgung am besten daran, weil die Kilo« Meterzahl eine große ttt und dementsprechend auch die Entschädigung. Je näher dem Sitze des Schwurgerichtes, desto kleiner die Entschädigung, bis auf jre Geschwornen, welche eine Meile — 7 6 Kilometer vom Sitze entfernt, gar nichts erhalten. Und das Lben am Sitze des Gerichtes ist auch nicht gerade billig. Sei nun der Gefchworne aus Rah oder F ^ rn, so ist sein Abgang von zu Hame immer mit finanziellen Kosten verbunden, sein Geschäft, feine Bauermchaft leiden darunter. Dauert die SchwurgerichtSsession sehr lange, so reicht die allfällige Entschädigung nicht einmal zur Deckung des Lebensunterhaltes hin, und der andere Geschworne muss überhaupt ganz von seinen Mitteln leben. In Anbetracht dieser misslichen Verhältnisse < ' aben sich Vereine gebildet, welche dahin abzielen, dass die Geschwornen vom Vereine auch eine Entschädigung erhalten; e » wurden sog. Geschwornen - Entschädigung - - Vereine gebildet. Ein solcher Verein besteht auch in Tirol und zwar schon seit dem Jahre 1878 für den Schwurgerichtssprengel in Bozen. Aus dem diesbezüglichen Statute ist zu entnehmen: Der Verein hat den Zweck, den Mitgliedern des Vereines, welche als Geschworne berufen werden, eine Entschädigung zuzuweuden. Mitglied des Vereines kann jeder werden, welcher in der Urliste verzeichnet erscheint. Als Bereinsbeitrag ist 1 Gulden per Jahr bestimmt. Jedes Vereinsmitglied, welches als Geschworner zu einer Schwurgerichtsfitzung einberufen ist und dem Rufe Folge leistet, erhält auf Vorzeigung des Einb » rufungsschreibens und der Mitgliedskarte nach Beendigung der Sitzung von dem Veremsmssler für die Dauer seiner nochwendigen Anwesenheit an dem Schwurgerichtshofe aus der Vereinscaffe eine Entschädigung nach Maßgabe der jährlich eingezahlten Beträge, und zwar wird die JahreSeinnahme auf die 4 Schwurgericktssitzungen gleichmäßig vertheilt und der auf die Session entfallende Theil jedesmal den Geschwornen, welche Vereinsmitglleder sind, nach Abzug der Bereins - Auslagen zu gleichen Theilen ausgefolgt. Die Theilung
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 9. Dezember 1897, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6249-geschwornenverein-in-tirol-gewaehrt-zusaetzliche-entschaedigung-bei-1897).

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