GM 4 m, -81 ^ ^ riges Amt es erfordert vom Geschwornen größte Gewissen Hastigkeit, Auffassungsgabe und auch materielle Opfer. Wie kommt daS letztere? Das bestimmt § 95 des Gesetzes vom 23 Mai 1873, R G Bl Nc. 121, weicher sagt: „ Jeder Geschworne, we ' cher seine Obliegenheit erfüllt bat. erhalt, wenn sein Wohnsitz weiter als eine Meile vom Orte des Schwurgerichtes entfernt ist, aus Verlangen eine mäßige Entschädigung für Reisekosten, deren Betrag durch besondere Verordnung ftstges tzt wird. " Diese Entschädigung ist dermalen für den Schwurgerichtssvrengel mit 26 kr. per Kilometer bestimmt und es wird dieselbe am Schluffe der Schwurger ich iSsession ausbezahlc. Bei Berechnung der Entschädigung werden die Kilometer dopvelt genommen, so *. B beträgt die Strecke Hall - Innsbruck 10 Kilometer, ausbezahlt werden aber 20 Kilometer mit 5 fl 20 kr. Die am westesten entfernten Geschwornen sind, wenn die Schwurgerichtssitzung sehr kurz ist. mit der Eatschämgung am besten daran, weil die Kilo« Meterzahl eine große ttt und dementsprechend auch die Entschädigung. Je näher dem Sitze des Schwurgerichtes, desto kleiner die Entschädigung, bis auf jre Geschwornen, welche eine Meile — 7 6 Kilometer vom Sitze entfernt, gar nichts erhalten. Und das Lben am Sitze des Gerichtes ist auch nicht gerade billig. Sei nun der Gefchworne aus Rah oder F ^ rn, so ist sein Abgang von zu Hame immer mit finanziellen Kosten verbunden, sein Geschäft, feine Bauermchaft leiden darunter. Dauert die SchwurgerichtSsession sehr lange, so reicht die allfällige Entschädigung nicht einmal zur Deckung des Lebensunterhaltes hin, und der andere Geschworne muss überhaupt ganz von seinen Mitteln leben. In Anbetracht dieser misslichen Verhältnisse < ' aben sich Vereine gebildet, welche dahin abzielen, dass die Geschwornen vom Vereine auch eine Entschädigung erhalten; e » wurden sog. Geschwornen - Entschädigung - - Vereine gebildet. Ein solcher Verein besteht auch in Tirol und zwar schon seit dem Jahre 1878 für den Schwurgerichtssprengel in Bozen. Aus dem diesbezüglichen Statute ist zu entnehmen: Der Verein hat den Zweck, den Mitgliedern des Vereines, welche als Geschworne berufen werden, eine Entschädigung zuzuweuden. Mitglied des Vereines kann jeder werden, welcher in der Urliste verzeichnet erscheint. Als Bereinsbeitrag ist 1 Gulden per Jahr bestimmt. Jedes Vereinsmitglied, welches als Geschworner zu einer Schwurgerichtsfitzung einberufen ist und dem Rufe Folge leistet, erhält auf Vorzeigung des Einb » rufungsschreibens und der Mitgliedskarte nach Beendigung der Sitzung von dem Veremsmssler für die Dauer seiner nochwendigen Anwesenheit an dem Schwurgerichtshofe aus der Vereinscaffe eine Entschädigung nach Maßgabe der jährlich eingezahlten Beträge, und zwar wird die JahreSeinnahme auf die 4 Schwurgericktssitzungen gleichmäßig vertheilt und der auf die Session entfallende Theil jedesmal den Geschwornen, welche Vereinsmitglleder sind, nach Abzug der Bereins - Auslagen zu gleichen Theilen ausgefolgt. Die Theilung
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 9. Dezember 1897, S. 4, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/6249-geschwornenverein-in-tirol-gewaehrt-zusaetzliche-entschaedigung-bei-1897).
XII. Sitzung am 25. Februar. Den Vorsitz führt Landeshauptmann - Stellvertreter Dr. v. Hep perger. Am Beginne der Sitzung wird eine Jnterpelllation des Äbg. Klotz u. Genossen an die Regierung wegen Schätzung und Gebürenü …
(Rauchfangkehrerbücheln) Da die Wahrnehmung gemacht wurde, dass viele Mielparteien nicht mit Rauchfangkehrerbücheln versehen sind, erscheint es nothwendig, die Verordnung des Stadtmagistrates vom 20. November 1871 in Eri …
Personalien. Beginn der Sitzung um 4 Uhr. (Bestätigter Freispruch.) In der ersten diesjährigen Schwurgerichtssession wurde bekanntlich am 8. März der 15 Jahre alte Franz Reitmayr aus Feuerbrunn in Niederösterreich, Handl …
und Zahlun gen geleistete Förster pflog im Sommer 1896 innigen Verkehr mit Kerscher, der früher die Maschmenschlofferei Geppert in Hall geleitet hatte und ihn erkor er sich als Rathgeber, als er Ende August keinen andern …
Grundlegende Richtung (Blattlinie):
Wissenschaftlich-historische Dokumentation und digitale Erschließung gemeinfreier historischer Pressetexte aus dem Raum des historischen Tirols.
1. Grundsatz: Die Nutzung von chronik.fontes.at ist ohne Registrierung möglich. Es werden keine Werbe- oder Analyse-Tracker und keine Marketing-Cookies eingesetzt.
2. Server-Betrieb: Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Verbindungsdaten (IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Ressource) kurzzeitig auf unserem europäischen Server (Hetzner Online GmbH, Deutschland) zur Betriebssicherheit verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
3. Externe Faksimile-Einbindung (IIIF): Beim Öffnen der Original-Zeitungsseite lädt Ihr Browser Bildkacheln direkt vom IIIF-Bildserver der Österreichischen Nationalbibliothek (iiif.onb.ac.at) bzw. verweist auf die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol.
4. Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschungsanfragen richten Sie jederzeit formlos an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Historische Zeitungstexte: Sämtliche wiedergegebenen Originalartikel entstammen historischen Zeitungsausgaben des 19. und frühen 20. Jahrhunderts (insbesondere den Innsbrucker Nachrichten, 1854–1913) und sind urheberrechtlich gemeinfrei.
Digitalisate & OCR-Grundlage: Die digitalen Faksimiles und Volltextgrundlagen basieren auf den Beständen der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (ULB Tirol) sowie von ANNO – AustriaN Newspapers Online (Österreichische Nationalbibliothek).
Die Tiroler Zeitungschronik bewahrt den authentischen Wortlaut und die historische Rechtschreibung der Originalquellen vor und nach der II. Orthographischen Konferenz von 1901.
Um die historischen Spaltentexte digital zugänglich zu machen, erhält jeder Originalartikel redaktionell eine Hauptüberschrift im zeitgenössischen Chronikstil des 19. Jahrhunderts sowie eine moderne Dachzeile zur raschen thematischen Orientierung.
Bitte zitieren Sie stets die zugrunde liegende historische Originalausgabe mit Erscheinungsdatum und Seitenzahl, ergänzt um den Permalink der Chronik:
Innsbrucker Nachrichten, [Datum], S. [Seitenzahl], digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/#artikel=[ID]).
Sie haben einen OCR-Lesefehler im historischen Fraktursatz entdeckt oder möchten auf einen bemerkenswerten Zeitungsbericht hinweisen?
Schreiben Sie uns gerne an redaktion@fontes.at unter Angabe des Erscheinungsdatums oder des Artikel-Direktlinks (#artikel=...).
✎ Korrektur-ModusKlicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel|
Gesammelte Änderungen in Tabelle article_edits
Diese Korrekturen sind in der Zwischen-Tabelle gespeichert. Mit Klick auf „Jetzt in Live-DB schreiben“ werden sie atomar in chronik_events_live.db samt Volltextindex übernommen.