Zeitgenössische Originalberichte aus Nord-, Ost-, Süd- und Welschtirol
Tiroler Zeitungschronik
FAHRTREGELN FÜR DIE ERSTEN MOTOREN

Neue Verordnung zum Fahren mit Automobilwagen und Motorrädern auf öffentlichen Straßen

Innsbrucker Nachrichten · Erscheinungsdatum: 12. September 1903 · Seite 18 · #Straßenverkehrsrecht
GMe N. Automobilwagen u. Motorräder- Fahrordnung. Das XXIV. Stück des Gesetz und Verordnungsblattes für die gefürstete Grafschaft Tirol Md das Land Vorarlberg enthält folgende Verordnung des k. k. Statthalters vom 28. August 1903, Zl. 39. 138, mit welcher bis zu einer gesetzlichen Regelung des Automobilwesens auf Grund der Straßenpolizeiordnung vom 1. September 1822, P. - G. - S. Nr. 56 für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg Bestimmungen bezüglich des Fahrens mit Automobilfahvzeugen ( Automobilwagen, Motorrädern) auf den öffentlichen Straßen und Wegen und zwar Hinsichtlich der öffentlichen, nicht ärarischen Straßen und Wege im Einvernehmen mit dem Tiroler und Vorarlberger - Landes - Ausschusse erlassen werden. Allgemeine Vorschriften über die Zulässigkeit des Befahrens öffentlicher Straßen und Wege mit Automobilfahrzeugen ( Automobilwagen, Motorrädern). 8 1. Die Automobilfahrzeuge ( Automobilwagen, Motorräder) sind als öffentliche Verkehrsmittel zu betrachten, auf welche die für den Fuhrwerksverkehr geltenden straßenpolizeilichen Vorschriften und hinsichtlich der Motorräder insbesondere auch die Bestimmungen der Verordnung des k. k. Statthalters vom 17. Mai 1902, L. - G. - Bl. Nr. 13 ( Radfahrordnung) in soweit Anwendung finden, als nicht in den folgenden Paragraphen andere Bestimmungen vorgesehen sind. Auf die mit Dampf betriebenen Automobilfahrzeuge ( Automobilwagen, Motorräder) haben auch die für Dampfkessel und Dampfmaschinen geltenden Vorschriften sinngemäße Anwendung zu finden. ß 2. Mit Automobilfahrzeugen ( Automobilwagen, Motorrädern) dürfen, vorbehaltlich der Bestimmung des 8 3, alle für den Fuhrwerksverkehr überhaupt bestimmten öffentlichen Straßen und Wege innerhalb der Fahrbahn nach Maßgabe der in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften befahren werden. 8 3. Den mit der Straßenverwaltung betrauten Organen bleibt es ^. Vorbehalten, Anordnungen zu treffen, durch welche das Befahren bestimmter, enger oder vom Verkehre stark in Anspruch genommener, oder nach ihrer Beschaffenheit zum Automobilverkehre weniger geeigneter Straßen und Wege mit Automobilfahrzeugen (Automobilwagen, Motorrädern) für immer oder für bestimmte Zeitabschnitte beschränkt oder verboten wird. Rücksichtlich der Gemeindestraßen und Wege und der auf eigenem Geb/ete befindlichen Strecken anderer öffentlicher Straßen und Wege steht die im vorstehenden Absätze bezeichnte Befugnis in Handhabung der Lokalpolizei auch den Gemeindevertretungen ( im Polizeirayon von Trient dem k. k.
Quellenangabe & Zitierlink:
Innsbrucker Nachrichten, 12. September 1903, S. 18, digital erschlossen in: Tiroler Zeitungschronik (https://chronik.fontes.at/tirol/artikel/7311-neue-verordnung-zum-fahren-mit-automobilwagen-und-motorraedern-auf-1903).

Weitere Berichte aus der Rubrik „Eisenbahn, Straßen & Verkehr“

BAHNKREUZUNG OHNE GRÜN

Zur Frage der Eisenbahnverbindung nach Reutte und Südwest-Deutschland

Innsbrucker Nachrichten · 7. Februar 1903 · S. 18 · Eisenbahn, Straßen & Verkehr

Settel?. Zur Frage der Eisenbahnverbindung nach Reutte und Südwest -Deutschland. Irr dieser Richtung kommen zwei Linien in Betracht, nämlich 1. die aus dem Jnntale direkte über den Fern führende, 2. jene, welche von der …

VON BAUMPFLANZUNGEN ZUM DORFGEWINNER

Amtliche Bestätigung des neuen Verschönerungsvereins Ehrwald und Planung von Wegbaumaßnahmen

Innsbrucker Nachrichten · 11. März 1903 · S. 5 · Eisenbahn, Straßen & Verkehr

(Verschönerungsverein Ehrwald.) Ans Ehrwald wi ^ d uns geschrieben: Tank dem freundlichen Entgegenkommen der k. k. Behörden ist der neue Verschönerungsverein Ehrwald, über dessen Gründungsgeschichte wir schon berichteten …

✎ Korrektur-Modus Klicke in jede Überschrift oder Transkriptions-Zeile (Enter = nächste Zeile, Shift+Enter = Zeile teilen)
Gesammelt: 0 Artikel |